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Länderförderdarlehen

Der Start in die unternehmerische Selbständigkeit wird von dem Bund, dem ERP-Sondervermögen und der EU durch Förderprogramme unterstützt. Dabei geht es in der Regel um Darlehen, aber auch um nicht-rückzahlbare finanzielle Hilfe. Öffentliche Förderdarlehen charakterisieren sich durch günstige Zinsen, lange Laufzeiten und oft eine rückzahlungsfreie Zeit, bis man mit der Rückzahlung beginnen muss.

Zu den wichtigsten Förderprogrammen gehören:

1. KfW-Unternehmenkredit
2. KfW-StartGeld
3. Gründungszuschuss
4. Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung
5. Gründercoaching Deutschland – nach der Gründung
6. Zuschüsse zur Unternehmensberatung – nach der Gründung
7. Zuschüsse zur Gründungsberatung – vor der Gründung

Weitere Förderprogramme: ERP-Beteiligungsprogramm; ERP-InnovationsprogrammF; Investitionszulage; Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".

Darlehens Arten

    • » Darlehen Übersicht
    • Beamtendarlehen
    • Tilgungsdarlehen
    • Annuitätsdarlehen
    • Hypothekendarlehen
    • Bauspardarlehen
    • Endfälliges Darlehen
    • Laufzeitzinsdarlehen
    • Partiarisches Darlehen
    • Massedarlehen
    • Abrufdarlehen
    • Festdarlehen
    • Konstantdarlehen
    • Volltilgerdarlehen
    • KfW-Darlehen
    • Cap-Darlehen
    • Forward-Darlehen
    • Bankvorausdarlehen
    • Abzahlungsdarlehen
  • Förderprogramme, die sich für technologieorientierte Unternehmen eignen:

    1. EXIST-Gründerstipendium - Förderungen von Existenzgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen zur Vorbereitung des Businessplans
    2. ERP-Startfonds
    3. EXIST-Forschungstransfer - Förderung für ausgezeichnete forschungsbasierte Gründungsvorhaben
    4. High-Tech Gründerfonds
    5. EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft
    6. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Unterstützung von Netzwerk- und Kooperationsprojekte
    7. Sonstige Förderprogramme technologieorientierter Planungen

    Durch die Förderdatenbank des Bundes im Internet stellt die Bundesregierung einen aktuellen und kompletten Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Europäischen Union und der Länder zur Verfügung. Die Zusammenfassung des Fördergeschehens erfolgt unabhängig von dem Fördergeber oder der Förderebene nach einheitlichen Kriterien und in einer klaren Darstellung.

    Öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder sollten in der Regel bei der Hausbank beantragt werden. Zu beachten: Keine finanziellen Bindungen eingehen, ohne sich über die Förderprogramme zu informieren. Fördermittel müssen vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden. Nachträglich werden keine Fördermittel gewährt – Ausnahme bildet die Investitionszulage -.

    Um eine Förderung über öffentliche Finanzierungshilfen – in erster Linie bei Existenzgründern – zu erhalten, sollte der Antragsteller bzw. die Antragstellerin über eine genügende kaufmännische und fachliche Qualifikation verfügen.

    In den folgenden gewerblichen Programmen sollte man mit risikogerechten Zinsen rechnen:

    1. Programm zur Unterstützung erneuerbarer Energien - für gewerbliche Antragsteller -
    2. Unternehmerkredit – dazu gehört auch der Unternehmerkredit Ausland -
    3. KfW-Umweltprogramm – dazu gehört auch die Auslandsvariante -
    4. BMU-Programm zur Unterstützung von Demonstrationsvorhaben - für gewerbliche Antragsteller -
    5. ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
    6. ERP-Regionalförderprogramm

    Die Höhe des Zinssatzes hängt von der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers ab. Darunter versteht man die Bonität, die Eigenkapitalquote, der Verschuldungsgrad usw. sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die vom Unternehmen für den Kredit gestellt wird. Auf diese Weise gilt: Je niedriger das Risiko ist, desto niedriger ist der Zins.

    Die Ermittlung der Bonität und der Sicherheiten eines Unternehmens erfolgt durch die Hausbank des Unternehmers, die den Förderkredit auf eigenes Risiko genehmigt. Auf Grundlage der Sicherheitenbewertung und der Bonitätsermittlung wird von der Hausbank eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse zugeordnet. Durch Verbindung der beiden Bewertungsergebnisse erfolgt die Klassifizierung in eine von sieben Preisklassen. Von jeder Preisklasse wird in diesem Fall eine Bandbreite abgedeckt, innerhalb derer der Kundenzins sich befinden kann. Das bedeutet, dass die KfW höchste Obergrenzen für den Zins einer Preisklasse vorgibt. Für den Förderkredit kann die Hausbank diesen Preis oder einen geringeren fordern.

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