Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag wird meistens abgeschlossen, um zu einem späteren Termin ein günstiges Bauspardarlehen beanspruchen zu können. Die Besparung des Bausparvertrages erfolgt durch laufende Zahlungen.
Die Zuteilung des Bauspardarlehens wird von dem Bausparer eingeschränkt beeinflusst. Voraussetzung für die Zuteilung ist bei den meisten Bausparverträgen unter anderem das Erreichen der Zielbewertungszahl und die Einzahlung des Mindestbausparguthabens.
Bei einigen Bausparkassen kann man einen Teil des Bausparvertrages nach einer bestimmten Termin – beispielweise nach 10 Jahren Zinsbindung - beanspruchen.Dieser Teil wird so mit monatlichen Raten zurückerstattet, während der andere Teil nach wie vor bespart wird.
Lebensversicherung
Man spart gleichzeitig eine Lebensversicherung an. Durch diese Versicherung wird zum Termin X das Darlehen in voller Höhe abgelöst. Wenn man schon Lebensversicherungen abgeschlossen haben sollte und diese nicht zur Altersvorsorge dienen, besteht die Möglichkeit diese in eine Finanzierung einzubinden.
Investmentsparplan
Ein oder mehrere Fonds werden als Tilgungsersatz angespart. Meistens Aktienfonds. Der Aktienfonds bildet das chancen- aber auch risikoreichste Tilgungssurrogat. Bei langen Laufzeiten kann die Verwendung dieser Tilgungsmöglichkeit interessant sein. Vorrangig stellt es ein Mittel für Kapitalanleger und gehobene Einkommensbezieher mit Risikobereitschaft.
Attraktiv ist die Finanzierungsart für Kapitalanleger, die ihr angelegtes Vermögen mit den Zinsen gegenkalkulieren, bzw. Möglichkeit haben die Zinsen optimal steuerlicher geltend zu machen, falls sie die Immobilie vermieten.
Neben der Möglichkeit einer zusätzlichen Vermögensbildung verfügen Festdarlehen mittels der steuerlichen Absetzbarkeit der monatlichen Zinsen von den Miet- oder Pachterträgen über einen weiteren Vorteil. In diesem Fall können die monatlichen Zinsbeträge mit erhöhender Laufzeit nicht durch zunehmende Anteile der Tilgungsraten gverringert werden. Aus diesem Grunde sind Festdarlehen in erster Linie für die Finanzierung nicht selbst verwendeter Immobilien geeignet. Jedoch sollte man darauf achten, dass einmalige Gewinne aus Lebens- und Rentenversicherungen, deren Abschluss nach dem 31.12.2004 stattgefunden hat, steuerpflichtig sind. Ausserdem sollte man die Unsicherheit der Gewinnanteile bestimmter Anlageformen berücksichtigen, so dass nur die gewährleisteten Ablaufsummen als sicher betrachtet werden können. Berücksichtigt der Darlehensnehmer dann noch den Einfluss einer häufig erforderlichen langen Zinsbindungsfrist oder eines festgelegten, nachteiligen verlaufenden variablen Zinssatzes, so sollte man die Vor- und Nachteile eines Festdarlehens vor seiner Beantragung gründlich abwägen.