Wenn Immobilien nicht zum Zweck der Eigennutzung sondern zur Verpachtung oder Vermietung gekauft werden, ist es möglich, ebenso zur Finanzierung das endfällige Darlehen zu nutzen, denn die Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden, das bedeutet, dass sie sich mit den Mieteinnahmen verrechnen lassen.
Immobilienkäufer, die gleichzeitig erfolgreich mit Wertpapieren Handel treiben, nehmen auch gern das endfällige Darlehen in Anspruch, denn sie gehen davon aus, dass die mit den eingesparten Tilgungen erreichten Gewinne höher sind, als die Zinsen, die für das endfällige Darlehen gezahlt werden sollten. In diesem Fall sollte man jedoch mit Risiken rechnen, da diese Rechnung nicht aufgeht, dann könnte es passieren, dass am Ende der Laufzeit ein Teil des Kapitals fehlt, mit dem die Tilgung des Darlehens erfolgen sollte.
Das endfällige Darlehen in Kombination mit einem anderen Tilgungsträger ist nur dann sinnvoll, falls die Kosten des endfälligen Darlehehens niedriger sind, als die Rendite die sich mit dem anderen Tilgungsträger Profit erzielen lässt.
Für Immobilienkäufer, die ihr Haus zur Eigennutzung finanzieren, ist diese Finanzierungsart, die mit noch mehr Risiken verbunden ist als eine herkömmliche Immobilienfinanzierung mit Bauspardarlehen oder Hypothekardarlehen, eher nicht geeignet.
Der Vorteil des endfälligen Darlehens
Das endfällige Darlehen lohnt sich vor allem in Verbindung mit einer interessanten Geldanlage, deren Verzinsung der Darlehensnehmer mit den Darlehenszinsen gegen kalkulieren kann. Falls der Kunde die Immobilie vermieten möchte, hat er die Möglichkeit die gezahlten Zinsen bei dieser Finanzierungsart bestmöglich steuerlich geltend zu machen.
Der Nachteil des endfälligen Darlehens
Wenn die Kapitalanlage nicht den erwarteten Profit erzielt, ist es möglich, keine Zinsen steuerlich zu verrechnen und nach der Laufzeit wird die Summe zur Rückzahlung nicht erwirtschaftet.