b. Wohnraum Modernisieren
Mit diesem KfW-Programm werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen mittels zinsgünstiger Finanzierungsmittel unterstützt, die Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand ausführen möchten. Ausserdem gefördert werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen, die Personen unabhängig von Alter und jeglicher Begrenzung eine selbstbestimmte Lebensart ermöglichen. Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung zur Verfügung gestellt – STANDARD - . Durch Bundesmittel werden barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand speziell unterstützt. Während der ersten Zinsbindungsfrist – 5 oder 10 Jahre – wird der Zinssatz verbilligt.
Gefördert werden Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten und selbstgenutzten Wohngebäuden. Dazu gehören Privatpersonen wie zum Beispiel Eigentümer, Mieter mit Genehmigung des Vermieters auch bei Maßregeln nach § 554a BGB, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Gemeindeverbände, Kreise, Gemeinden und weitere Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
c. KfW-Energieeffizient Bauen
Seit dem 01.04.2009 dient dieses Programm der zinsgünstigen dauerhaften Finanzierung von Errichtung, Erzeugung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. In den ersten 10 Jahren wird der Zinssatz während Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln reduziert.
Gefördert werden Bauherren oder Käufer von neuen Wohngebäuden zur Vermietung oder Selbstnutzung, zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Gemeindeverbände, Kreise, Gemeinden und weitere Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
d. KfW-Energieeffizient Sanieren
Seit dem 01.04.2009 unterstützt dieses Programm die zinsgünstige dauerhafte Finanzierung von Maßregeln zur Energieeinsparung und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei vorhandenen Wohngebäuden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. Einzelmaßnahmen sowie freie Einzelmaßnahmenkombinationen. In den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit wird der Zinssatz aus Bundesmitteln reduziert.
Gefördert werden Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten und selbstgenutzten Wohngebäuden sowie Käufer von neu sanierten Gebäuden, zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Gemeindeverbände, Kreise Gemeinden und weitere Anstalten und Körperschaften Anstalten des öffentlichen Rechts.
e. KfW - Ökologisch Bauen
Dieses Programm unterstützt alle Personen, die durch Bauen Energie sparen und auf diese Weise Umwelt und Budget schonen.
Zu beachten: Am 31.03.2009 wurde das Programm geschlossen.
Seit dem 01.04.2009 wird die Förderung im Programm Energieeffizient Bauen fortgesetzt.
Gefördert werden alle Personen, die in den Neubau von Wohngebäuden investieren.
f. CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Dieses Programm ist für alle Personen geeignet, die den Energieverbrauch ihres Altbaus ausschlaggebend reduzieren und auf diese Weise aktiv zum Klimaschutz beitragen. Bei diesem Förderprogramm kann man zwischen einer Kreditvariante und einer Zuschussvariante wählen.
Zu beachten: Am 31.03.2009 wurde das Programm geschlossen.
Seit dem 01.04.2009 wird die Förderung im Programm Energieeffizient Sanieren fortgesetzt.
Gefördert werden alle Personen, die in selbst genutzte oder vermietete Immobilien investieren, meistens also Eigentümer.
Bei den meisten KfW-Programmen besteht die Möglichkeit diese mit anderen Darlehensarten zu kombinieren.