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Darlehen

Bei einem Darlehen werden Geld oder Sachwerte auf eine bestimmte Periode einem Darlehensnehmer zur Nutzung übergeben. Der Vertrag, der in diesem Fall abgeschlossen wird, richtet sich nach den Rechtsgrundsätzen des Schuldrechts. Der Abschluss des Vertrages erfolgt zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Bei Fälligkeit des Darlehens soll der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber entweder den Wert der Geldschuld bezahlen oder die Waren zurück geben (in diesem Fall handelt es sich um Sachdarlehen). Neben der Rückzahlung des Darlehens gibt es auch einen Zins, der an den Darlehensgeber gezahlt werden muss. Im Darlehensvertrag wird all dies festgelegt.

Darlehens Vergleich
Bei dem Vergleich der Darlehen sollte nicht der nominale Zinssatz berücksichtigt werden, da dieser zwar werbewirksam ist, enthält aber nicht die Kosten, die für die Bearbeitung meistens notwendig sind. Beim Darlehensvergleich ist immer der effektive Jahreszins der wichtigste Faktor, der beachtet werden soll. Die Berechnung des Effektivzinses erfolgt mit Hilfe genauer gesetzlichen Vorschriften. Es ist möglich, auch eine Kalkulation wie bei der herkömmlichen Rentenrechnung für die Raten eines Darlehens zu nutzen. Die Konditionen einzelner Darlehensgeber sollten auf jeden Fall genau und ausführlich verglichen werden. Denn diese können in den Zinsen und in den Laufzeiten erhebliche Unterschiede haben. Auch die Handhabung der erforderlichen Besicherungen erfolgt bei jedem Darlehensgeber anders.

Darlehens Arten

    • Beamtendarlehen
    • Tilgungsdarlehen
    • Annuitätsdarlehen
    • Hypothekendarlehen
    • Bauspardarlehen
    • Endfälliges Darlehen
    • Laufzeitzinsdarlehen
    • Partiarisches Darlehen
    • Massedarlehen
    • Abrufdarlehen
    • Festdarlehen
    • Konstantdarlehen
    • Volltigerdarlehen
    • KfW-Darlehen
    • Cap-Darlehen
    • Forward-Darlehen
    • Bankvorausdarlehen
    • Länderförderdarlehen
    • Abzahlungsdarlehen
  • Gemeinsamer Punkt

    Was allen gemein ist, ist der zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer abgeschlossene schriftliche Vertrag, in dem alles Wesentliche festgelegt wird. Und generell gilt: Je umfassender Vereinbarungen getroffen sind, desto weniger Widersprüche kommen am Ende vor.

    Sicherheiten

    Möglicherweise wird von dem Kreditgeber eine Sicherheit verlangt. Dies ist in erster Linie dann der Fall, wenn der Darlehensnehmer über keine hohe Bonität verfügt. Durch die Bonität wird die Zahlungsfähigkeit und dadurch die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft. Als Sicherheiten können zum Beispiel Grundschuldeinträge, Abtretungen von Forderungen oder die Sicherungsübereignung von Gegenständen – beispielweise – Fahrzeuge dienen. Dazu benötigt man die Erstellung einer gesonderten Sicherungsabrede.

    Es gibt verschiedene Formen von Darlehen.

    Fälligkeitsdarlehen
    Bei dieser Darlehensform erfolgt die komplette Rückzahlung des Darlehens am Ende der Laufzeit durch eine Einmalzahlung.

    Annuitätendarlehen
    Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate während der gesamten Laufzeit unverändert. Diese Darlehensform setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Während der Laufzeit erhöht sich der Anteil der Tilgung und der Anteil der Zinsen verringert sich dementsprechend.

    Tilgungsdarlehen
    Bei einem Tilgungsdarlehen verringern sich die Raten während der Laufzeit. Die Berechnung der Zinsen erfolgt aus dem Restkapital, während die Tilgung über die ganze Laufzeit unverändert bleibt.

    Partiarisches Darlehen
    Diese Art von Darlehen enthält für den Darlehensgeber eine Gewinnbeteiligung, die anstatt der Zinsen oder ergänzend dazu festgelegt werden kann.

    Bauspardarlehen
    Eine weitere häufig verwendete Darlehensform ist das Bauspardarlehen.

    Beamtendarlehen
    Beamten haben die Möglichkeit, ein Beamtendarlehen in Anspruch zu nehmen.

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