Gemeinsamer Punkt
Was allen gemein ist, ist der zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer abgeschlossene schriftliche Vertrag, in dem alles Wesentliche festgelegt wird. Und generell gilt: Je umfassender Vereinbarungen getroffen sind, desto weniger Widersprüche kommen am Ende vor.
Sicherheiten
Möglicherweise wird von dem Kreditgeber eine Sicherheit verlangt. Dies ist in erster Linie dann der Fall, wenn der Darlehensnehmer über keine hohe Bonität verfügt. Durch die Bonität wird die Zahlungsfähigkeit und dadurch die Kreditwürdigkeit des Antragstellers geprüft. Als Sicherheiten können zum Beispiel Grundschuldeinträge, Abtretungen von Forderungen oder die Sicherungsübereignung von Gegenständen – beispielweise – Fahrzeuge dienen. Dazu benötigt man die Erstellung einer gesonderten Sicherungsabrede.
Es gibt verschiedene Formen von Darlehen.
Fälligkeitsdarlehen
Bei dieser Darlehensform erfolgt die komplette Rückzahlung des Darlehens am Ende der Laufzeit durch eine Einmalzahlung.
Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate während der gesamten Laufzeit unverändert. Diese Darlehensform setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Während der Laufzeit erhöht sich der Anteil der Tilgung und der Anteil der Zinsen verringert sich dementsprechend.
Tilgungsdarlehen
Bei einem Tilgungsdarlehen verringern sich die Raten während der Laufzeit. Die Berechnung der Zinsen erfolgt aus dem Restkapital, während die Tilgung über die ganze Laufzeit unverändert bleibt.
Partiarisches Darlehen
Diese Art von Darlehen enthält für den Darlehensgeber eine Gewinnbeteiligung, die anstatt der Zinsen oder ergänzend dazu festgelegt werden kann.
Bauspardarlehen
Eine weitere häufig verwendete Darlehensform ist das Bauspardarlehen.
Beamtendarlehen
Beamten haben die Möglichkeit, ein Beamtendarlehen in Anspruch zu nehmen.