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Beamtendarlehen

Konditionen und Berechnung beim Beamtendarlehen

Darlehensrückzahlung, Berechnung bzw. Tilgungsmöglichkeiten des Kredites sind solche Faktoren, die bei der Wahl des entsprechenden Kreditgebers und der richtigen Kreditform entscheidende Rolle spielen. Wie lange hat man Zeit, die aufgenommene Summe zu tilgen? Wie hoch sind die monatlichen Raten und woraus bestehen sie? Durch welche Faktoren wird die Kreditberechnung beeinflusst? Mit welchen Kreditkonditionen soll der Kreditnehmer rechnen? Welche Bedingungen müssen beachtet werden? Gibt es Sonderkonditionen, die in Anspruch genommen werden können? Gibt es vorzeitige Tilgungen und wenn ja, muss man dann die Berechnung von Kosten einkalkulieren?

Egal welche Form gewählt wird – Festzinsdarlehen, Hypotheken-Darlehen, ein normaler Ratenkredit bei der Hausbank oder eben doch ein Beamtendarlehen – Darlehensrückzahlung, Berechnung und Tilgungsmöglichkeiten müssen im Vorfeld genau geklärt werden.

Darlehens Arten

    • Beamtendarlehen
    • Tilgungsdarlehen
    • Annuitätsdarlehen
    • Hypothekendarlehen
    • Bauspardarlehen
    • Endfälliges Darlehen
    • Laufzeitzinsdarlehen
    • Partiarisches Darlehen
    • Massedarlehen
    • Abrufdarlehen
    • Festdarlehen
    • Konstantdarlehen
    • Volltilgerdarlehen
    • KfW-Darlehen
    • Cap-Darlehen
    • Forward-Darlehen
    • Bankvorausdarlehen
    • Länderförderdarlehen
    • Abzahlungsdarlehen
  • Endfälligkeitsdarlehen in kombination mit einer Lebensversicherung

    Bei einem Beamtendarlehen, die aus der Kombination eines Darlehens und einer Kapital-Lebensversicherung besteht, erfolgt die Tilgung des aufgenommenen Kredits durch die abgeschlossene Lebensversicherung am Ende der Vertragslaufzeit. Es handelt sich dabei auch um Tilgungsaussetzung. Während der Laufzeit besteht die gesamte Monatsrate aus den Zinsen für das Darlehen und dem Beitrag zur Lebensversicherung. Die Erhebung der Zinsen dient zur Bereitstellung des Darlehens, aber nicht zur Tilgung, da dies zum Vertragsablauf mittels des Rückkaufswerts der Lebensversicherung geschieht.

    Teiltilgungen

    Natürlich kann jeder Darlehensnehmer schon vor Ende der Vertragslaufzeit (nach Ablauf des ersten Vertragsjahres) immer Teiltilgungen leisten oder das Darlehen vorzeitig in einer Summe zurückzahlen. Wer Teiltilgungen vor Vertragsablauf leisten will, muss auf die vertraglich vereinbarte Mindesthöhe für Teiltilgungen achten. Dabei werden allerdings weder Vorfälligkeitsentschädigung, noch andere zusätzliche Kosten für den Kreditnehmer fällig.

    Bei den vorzeitig geleisteten Teiltilgungen verringert sich der Zinsanteil des monatlichen Gesamtaufwandes und die Restauszahlung aus der Ablaufleistung steigert auf die von dem Kreditnehmer geleistete Teilzahlungssumme. Die Höhe der Versicherungssumme und des Beitrags für die Kapital-Lebensversicherung bleibt allerdings unverändert. Wer den monatlichen Gesamtaufwand möglichst gering halten möchte, hat die Möglichkeit, auf Anfrage auch die Lebensversicherungssumme um die Teilrückzahlungssumme zu reduzieren. Darauffolgend werden sowohl die monatlichen Zinsen, als auch der Beitrag zur Lebensversicherung geringer.

    Eine weitere Möglichkeit ist die Absicherung des Darlehens für den Fall einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit. Dienstunfähigkeit kann jederzeit vorkommen, entweder durch eine Krankheit oder durch einen Unfall. Es gibt solche Anbieter, die so genanntes „Sorglos-Paket“ zur Verfügung stellen, mit dessen Hilfe die Beiträge zur Lebensversicherung von ihnen für den Kreditnehmer weiterbezahlt werden.

    Für die Angehörigen des Darlehensnehmers ist es sehr wichtig zu wissen, welche finanziellen Konsequenzen sie einkalkulieren müssen, falls der Kreditnehmer vor Ablauf der Laufzeit verstirbt. Wichtig zu wissen: Bei vorzeitigem Tod des Kreditnehmers wird die Darlehensschuld durch die Todesfallsumme der Lebensversicherung getilgt und Familienangehörige werden auf diese Weise mit keinem zusätzlichen finanziellem Aufwand belastet.

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