Der Zeitpunkt der Zuteilung kann durch bestimmte Schritte wie zum Beispiel eine geringere Bausparsumme oder Steigerung der Zahlungen auch vom Darlehensnehmer selbst beeinflusst werden. Wurden die Voraussetzungen erfüllt, dann wird der Vertrag zugeteilt.
Die Bausparsumme setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen.
Der Bausparer hat die Möglichkeit über das Bausparguthaben in der Regel jederzeit zu verfügen. Die Auszahlung des Bauspardarlehens kann aber nur dann erfolgen, nachdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Die aktuelle Bausparkasse überprüft vor der Auszahlung die Bonität, Kreditfähigkeit und Unterlagen des Antragstellers. Für die Bonitätseinschätzung werden bestimmte Angaben verlangt, wie zum Beispiel: Angaben zu Einkommen, zu vorhandenen Verpflichtungen, zum Verwendungszweck der Darlehensaufnahme, zu Sicherheiten, die der Darlehensnehmer zur Sicherung des Darlehens anbietet, zum Wert und Zustand der zu beleihenden Immobilie.
Ist mit Unterlagen alles in Ordnung und verfügt man über eine gute Bonität bzw. Kreditwürdigkeit, so kann die Auszahlung des Bauspardarlehens erfolgen.
Wer sich darüber nicht sicher ist, ob ein Bauspardarlehen für die Finanzierung von seinem Vorhaben geeignet ist, so ist es sinnvoll, sich durch einen Spezialisten vor der Antragstellung beraten zu lassen.
Die Auszahlung des Bauspardarlehens kann bei einem Bausparvertrag sowohl in einer Summe als auch nach Bauvorschrift erfolgen. Bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens unterscheidet man zwischen Darlehen mit laufender Tilgung und endfälliges Darlehen.
Bei einem Darlehen mit laufender Tilgung erfolgt die Auszahlung des Darlehensbetrages in einer Summe und muss in monatlichen Raten zurückerstattet werden. Die Raten setzen sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen. Zu Beginn der Laufzeit ist der Zinsanteil immer höher als der Tilgungsanteil und zum Ende der Laufzeit setzen sich die Raten hauptsächlich aus dem Tilgungsanteil zusammen.
Beim endfälligen Darlehen wird der Darlehensvertrag mit einem Versicherungsvertrag kombiniert. Bei dieser Darlehensart muss der Darlehensnehmer während der gesamten Laufzeit nur fällig werdende Zinsen und Beiträge zu einer Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung zahlen. Die Tilgung des eigentlichen Darlehensbetrages erfolgt am Ende der Laufzeit mittels der Ablaufleistung der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung.