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Partiarisches Darlehen

Unter dem partiarischen Darlehen versteht man eine Form der Unternehmensfinanzierung. Sie wird aufgrund der Nachrangigkeit als wirtschaftliches Eigenkapital umqualifiziert. Das heißt, es verbessert deutlich das Rating des Unternehmens und erhöht die Eigenkapitalquote.

Laut 292 Abs. 1 Nr.2 Akt.G sind partiarische Darlehen Teilgewinnabführungsverträge.

Historisch gesehen ist das partiarische Darlehen die älteste Kreditform der Wirtschaft. Schon im alten Venedig wurden Finanzierungen durch partiarische Darlehen durchgeführt.

Besonderheiten des partiarischen Darlehens

1. langfristige Laufzeiten
2. niedrige Mindestverzinsung
3. Gewinnbeteiligung für den Darlehensgeber
4. keine Unternehmensbeteiligung durch den Darlehensgeber
5. es sind keine Bürgschaften oder andere dinglichen Sicherheiten notwendig
6. partiarische Darlehens sind meistens bankenunabhängig

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  • Partiarische Darlehen sind in erster Linie als Finanzierungsmittel für Projektfinanzierungen,Unternehmensgründungen bzw. Unternehmensübernahmen und Produktentwicklungen und –einführungen geeignet. Für die Abdeckung eines Finanzierungsbedarfs bei vorhandenen Unternehmen sollten diese solide Profite vorzeigen und eine vergleichbare Entwicklung für die nächsten Jahre vorbestimmen können.

    Laufzeit eines partiarischen Darlehens

    Die Laufzeit eines partiarischen Darlehen liegt meistens über eines klassischen Bankkredites. Je nach vertraglicher Ausgestaltung und Kapitalgeber findet man oft Laufzeiten zwischen 5 und 15 Jahren.

    Das Darlehen ist für die Laufzeit tilgungsfrei. Es wird erst mit dem Ablauf des Darlehensvertrages bedient. Das Darlehen wird dann in einer Summe zurückerstattet. Hierzu entscheiden sich viele Unternehmen für eine Anschlussfinanzierung über die Hausbank, denn das Rating hat sich durch das partiarische Darlehen über die Jahre eindeutig verbessert.

    Verzinsung des partiarischen Darlehens

    Das partiarische Darlehen ist meistens nur mit einem niedrigen Zinssatz belegt, welches dem Darlehensgeber nur eine Mindestverzinsung gewährleistet. Darüber hinaus hierzu bekommt der Kreditgeber einen im Voraus festgelegten prozentualen Anteil am erwirtschafteten Profit bzw. des Vorhabens.

    Bei hohen Unternehmensgewinnen bekommt der Darlehensgeber infolgedessen einen entsprechend hohen Gewinn auf sein Invest. Denn dies ist in den ersten Jahren oft nicht der Fall, deshalb rechnet der Darlehensgeber mit einer längeren Laufzeit. Auf diese Weise gewinnt das Unternehmen Zeit, es kann sich entwickeln und profitiert dann später von dem guten Erfolg.

    Beim partiarischen Darlehen findet keine unmittelbare Unternehmensbeteiligung mittels der Übernahme von Anteilen am Unternehmen statt. So beeinflusst der Darlehensgeber die unternehmerischen Entscheidungen nicht.

    Es sind keine Bürgschaften oder dingliche Sicherheiten notwendig. Partiarische Darlehen werden nahezu nur objekt- bzw. projektbezogen genehmigt. Meistens erfolgt aus diesem Grunde keine Prüfung auf der Basis der Kriterien nach den Eigenkapitalvorschriften der Banken oder auf der Basis betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.

    Natürlich muss von Seiten des Darlehensnehmers aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um ein partiarisches Darlehens erhalten zu können. Der Geldgeber sollte das Vorhaben, das finanziert werden soll, genauestens bekennen. Zu diesem Zweck wird meistens eine Wirtschaftlichkeits- oder Feasibility-Studie angefertigt. Diese bestätigt die Renditeerwartungen und die Machbarkeit des Vorhabens. Nur wenn über derartige Studien die Rentabilitätsprognosen bestätigt wurden, gibt es die Möglichkeit, über ein solches Mittel finanziert zu werden.

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