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Forward-Darlehen

Das Forward-Darlehen ist ein zukunftsorientiertes Darlehen, dessen Besonderheit darin liegt, dass Darlehensnehmer die Möglichkeit haben, sich in Zeiten mit geringem Zinsniveau die Zinsen auch für die Zukunft zu sichern, falls in den folgenden Jahren eine Erhöhung der Zinsen einzukalkulieren ist. Diese Darlehensart ist nur geringfügig kostbar, als herkömmliche Annuitätendarlehen. Das Forward-Darlehen ist es möglich, ganz unabhängig von der kreditgebenden Bank zu beantragen. Die neue Bank übernimmt alle Formalitäten, die zum Wechsel des Geldgebers benötigt werden. Auch das Übertragen der Grundschuld erfolgt ohne Problem und beträgt in der Regel nicht einmal 0,5 % der gewünschten Darlehenssumme.

Forward-Darlehen können für die Baufinanzierung und für die Umschuldung genutzt werden, falls die Absicherung des vorhandenen Darlehens über das Grundbuch stattgefunden hat. Die Mindesthöhe dieser Darlehen liegt in der Regel bei 50.000 Euro. Im Rahmen der gewöhnlichen Bedingungen für Baufinanzierungen sind Tilgungsaussetzung und Tilgung denkbar.

Darlehens Arten

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    • Cap-Darlehen
    • Bankvorausdarlehen
    • Länderförderdarlehen
    • Abzahlungsdarlehen
  • Forward-Periode

    Unter der Forward-Periode versteht man eine Sondervereinbarung. Diese gibt es in dieser Form nur bei Forward-Darlehen: Sie bezeichnet die Periode, die zwischen dem Abschluss des Vertrages und der dann wirklichen Verwendung der Finanzierung besteht. Eine Forward-Periode beträgt in der Regel nur wenige Monate und höchstens 5 Jahre. Je länger diese Periode dauert, umso höher fällt der Zinsaufschlag aus, der von der Bank kalkuliert wird.

    Kosten

    Bei dem Abschluss eines Forward-Darlehens sollte man natürlich mit Kosten rechnen. Dazu zählen die Kreditabschlusskosten, die zwischen 0,5 und 1,0 % der Kreditsumme liegen, Wertermittlungsgebühren und Kosten für die Umschreibung der Grundschuld beim Grundbuchamt und beim Notar.

    Konditionen

    Das Forward-Darlehen richtet sich mit den Zinsen an der aktuellen Marktsituation. Von Anbietern dieser Darlehensart wird für die Festschreibung der Zinsen und die Vorlaufzeit ein Zinsaufschlag verlangt, dessen Höhe von der Zinsbindung und der Vorlaufzeit festgelegt wird. Generell gilt: Je kürzere Vorlaufzeit und je kürzere Zeit der Zinsbindung bedeutet niedrigeren Zinsaufschlag, der zu zahlen ist. Mit einem weiteren Zinsaufschlag sollte man auch dann rechnen, wenn ein Anbieter dem Darlehensnehmer zusätzlich eine vorzeitige Kündigung ermöglicht, falls die Zinsen im Gegensatz zu den Erwartungen des Darlehensnehmers noch weiter niedriger sind. Dann kann der Darlehensnehmer weiterhin über Flexibilität verfügen, muss dafür jedoch auch eine bestimmte Summe bezahlen.

    In Bezug auf das momentan geringe Zinsniveau ist es sinnvoll, bereits jetzt eine Anschlussfinanzierung zu beaufsichtigen. In erster Linie Darlehensnehmer, deren Baufinanzierung in den nächsten 2 Jahren endet, sollten sich die Niedrigzinsen über ein Forward-Darlehen sichern. Für die geringe Vorlaufzeit sollte man nur einen niedrigen Zinsaufschlag bezahlen, und dass die Zinsen in den folgenden Jahren wieder steigern werden, wird grundsätzlich erwartet.

    Für Darlehensnehmer, deren Finanzierung erst in 5 Jahren endet, empfiehlt es sich eventuell noch ein wenig zu warten, bis der Zinsaufschlag durch niedrigere Vorlaufzeit vorteilhafter wird. Auf jeden Fall sollte der Markt genau beobachtet werden, und bevor eine allgemeine Zinserhöhung stattfindet, ein Forward-Darlehen in Anspruch nehmen.

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