Autoleasing

Beim Autoleasing wird das Fahrzeug vom Hersteller über das Autohaus zu bestimmten Konditionen dem Kunden für eine fest vereinbarte Periode übergeben. Dabei kann es um einen Neu- bzw. Gebrauchtwagen gehen. Für die Zeit der Verwendung wird eine Leasingrate vereinbart. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, das Auto zurückzugeben, oder zu einem vor Vertragsbeginn festgelegten Restwert zu kaufen. Die Höhe der Leasingrate ist verschieden und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Im Leasingvertrag wird die festgelegte Laufleistung genau vereinbart. Es ist auch eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn möglich. Alle im Vertragszeitraum fällig werdenden Kosten für Durchsichten, Reparatur und Versicherung sollten vom Leasingnehmer bezahlt werden. Leasinggeber verlangen für Leasingfahrzeuge den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Der Leasingvertrag ist für die Vertragslaufzeit obligatorisch. Alle Veränderungen sollen in schriftlicher Form vom Leasinggeber approbiert sein.

Den abgeschlossenen Leasingvertrag kann man vor Abschluss der Laufzeit nur bei Konkurs oder im Todesfall des Leasingnehmers kündigen.