Auszahlungsvoraussetzung

Erst nach Vorlage aller Dokumente, in erster Linie völlig ünterschriebene Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an festgelegter Rangstelle im Grundbuch und eventuell geforderte Nachweise und Urkunden, wie zum Beispeil Grenzatteste und Bauschein.