Ausforschungspfändung

Unter dem Begriff Ausforschungspfändung versteht man das Bestreben eines Gläubigers in alle Bankunterlagen eines Schuldners Einblick nehmen zu können. Falls es im Rahmen einer Zwangsvollstreckung von Geldforderungen zur Bankpfändung kommt, soll der Schuldner dem Gläubiger alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Diese Auskunfts- und Herausgabepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.