Anzahlungsbürgschaften

Anzahlungsbürgschaften werden beansprucht, falls man eine Vorauszahlung bzw. eine Anzahlung des Auftraggebers ausübt, obwohl dieser keinerlei Leistung bekommen hat. Der Auftraggeber erhält als Absicherung von dem Auftragsnehmer eine Anzahlungsbürgschaft, die in der Regel im Anlagenbau und Maschinen gegeben wird. Sie ist aber auch in der Werftindustrie zu finden. Falls die Kunden eine genügende Bonität haben, übernehmen die Banken für gewerbliche Kunden eine Anzahlungsbürgschaft.