Anfechtbare Rechtsgeschäfte

Man spricht von anfechtbaren Rechtsgeschäften, falls ein Fehler in der Erklärung oder Übermittlung auftritt oder wenn es um eine widerrechtliche Drohung oder eine böswillige Täuschung geht. Dennoch sind die Rechtsgeschäfte bis zu Anfechtung geltend und auf diese Weise wirksam.