Akzessorität

Umfangssprachlich bedeutet Akzessorietät gebunden oder abhängig.Im Finanzbereich wird die Definition akzessorische Sicherheit benutzt. Es geht dabei um eine Sicherheit, die vom Bestehen einer Forderung abhängt.Die akzessorische Sicherheit ist ungültig, falls die zu grunde liegende Forderung erlischt. Als akzessorische Sicherheiten werden Abtretungen von Forderungen, die Hypothek, die Bürgschaft, Pfandrechte auf bewegliche Sachen und die Vormerkung bezeichnet. Akzessorische Sicherheiten finden bei banküblichen Darlehen Verwendung. Der Kreditgeber hat die Möglichkeit, seine Forderung bei drohendem Zahlungsausfall ohne Problem geltend zu machen und die Sicherheiten zu seinen Gunsten zu verwerten.