Abtretung

Unter Abtretung versteht man, dass die Rechte aus einem Kredit auf einen neuen Gläubiger übertragen werden. Die Abtretung kann durch zwei Wege stattfinden. Im ersten Fall erfolgt sie auf richterliche Anordnung hin. Im Zweiten Fall findet ein Vertragsabschluss statt. Die Vertragsparteien werden hierbei durch den bisherigen Gläubiger und den zukünftigen Gläubiger repräsentiert.